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Positivliste für Reptilien und Amphibien: Was ist darüber bekannt?

Geschrieben von Melanie |

Wenn Sie erwägen, ein Reptil oder Amphibie als Haustier zu halten, ist es wichtig zu wissen, welche Vorschriften dafür gelten. Schließlich möchten Sie sicher sein, dass Sie Ihr Haustier auf verantwortungsvolle Weise erwerben und pflegen. Es gibt bereits eine Positivliste für Säugetiere, aber für Reptilien und Amphibien besteht derzeit (noch) keine solche Liste. Dennoch gibt es Regeln, die Sie beachten müssen, insbesondere wenn es sich um geschützte oder bedrohte Tierarten handelt. In diesem Blog erklären wir Ihnen, was Sie über Gesetze und Vorschriften, darunter das CITES-Übereinkommen, wissen müssen und warum eine gute Vorbereitung beim Kauf eines Reptils oder Amphibiums unerlässlich ist.

Frau hält Chameleon

Was ist die sogenannte Positivliste?

Die Positivliste (auch „Haus- und Hobbytierliste“ genannt) ist eine Liste von Tierarten, die als Haustier gehalten werden dürfen, weil sie keine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und weil ihr Wohlbefinden in Gefangenschaft gewährleistet werden kann.

Diese Liste gilt derzeit nur für Säugetiere. Für Reptilien und Amphibien gibt es noch keine offizielle Positivliste. Es wird jedoch erwartet, dass eine solche Liste in Zukunft eingeführt wird – unter anderem aufgrund von Bedenken in Bezug auf Tierschutz, Handel und ökologische Risiken.

Behalten Sie die Entwicklungen also gut im Auge, wenn Sie sich für diese Tiere interessieren.

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Was ist CITES?

Obwohl es noch keine Positivliste für Reptilien und Amphibien gibt, existiert dennoch eine internationale Regelung, die Anwendung findet: das CITES-Abkommen.

CITES steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Es ist ein weltweites Abkommen mit dem Ziel, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor Übernutzung durch internationalen Handel zu schützen.

Die im CITES-Abkommen erfassten Arten sind in drei Anhänge unterteilt:

  • Anhang I: Arten, die akut vom Aussterben bedroht sind. Der Handel ist streng verboten oder nur in sehr begrenztem Umfang erlaubt.
  • Anhang II: Arten, die derzeit noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber geschützt werden müssen, um zukünftige Gefährdung zu verhindern. Der Handel ist erlaubt, jedoch nur unter strengen Auflagen.
  • Anhang III: Arten, die von einzelnen Ländern zum Schutz innerhalb ihrer eigenen Grenzen gemeldet wurden.

Beispiel: Der Axolotl und CITES

Ein gutes Beispiel ist der Axolotl (Ambystoma mexicanum). Diese beliebte Amphibie ist in CITES Anhang II gelistet.

Was bedeutet das für Sie als Käufer?

  • Sie dürfen einen Axolotl halten, aber nur, wenn er aus einer legalen Quelle stammt.
  • Beim Kauf eines Axolotls benötigen Sie Übergabedokumente (z. B. eine Übergabeerklärung oder einen Herkunftsnachweis).
  • Diese Papiere müssen belegen, dass der Axolotl legal gezüchtet und gehandelt wurde.

Achtung: Das gilt nicht nur für Axolotl. Auch viele Schlangen, Schildkröten, Eidechsen und andere Amphibien und Reptilien fallen unter CITES – manche sogar unter Anhang I (wie bestimmte Chamäleons oder Landschildkröten).

Woran sollten Sie denken, wenn Sie ein Reptil oder eine Amphibie als Haustier halten wollen?

  • Informieren Sie sich im Voraus: Prüfen Sie, ob das Tier auf einer CITES-Liste steht und ob Sie Dokumente benötigen.
  • Kaufen Sie bei seriösen Züchtern oder Händlern, die offen über die Herkunft ihrer Tiere informieren.
  • Bewahren Sie die Übergabedokumente gut auf. Sie brauchen diese bei Kontrollen, beim Weiterverkauf oder wenn Sie das Tier ins Ausland mitnehmen.
  • Beachten Sie mögliche zukünftige Regelungen: Falls eine Positivliste für Reptilien und Amphibien eingeführt wird, könnten bestimmte Arten nicht mehr erlaubt sein.

Wenn Sie ein Reptil oder eine Amphibie halten möchten, sorgen Sie nicht nur für die richtige Pflege, sondern auch für eine verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Haltung.

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