Reisen mit „gefährlichen“ Hunderassen
Wussten Sie, dass in einigen Ländern bestimmte Hunderassen nicht gehalten werden dürfen? Es handelt sich dabei um sogenannte „gefährliche“ Rassehunde. Welche Rassen betroffen sind, variiert von Land zu Land.
In den Niederlanden ist beispielsweise für einige Rassen eine Untersuchung zum Verhalten und zur Gesellschaft (RvB-OGM) erforderlich, um einen Stammbaum beantragen zu können. Dies soll unerwünschtes (aggressives) Verhalten innerhalb dieser Rassen verhindern.
In den Niederlanden betrifft dies folgende Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
Die Vorschriften bezüglich „gefährlicher“ Hunderassen unterscheiden sich je nach Land.
Im Folgenden besprechen wir die zusätzlichen Einreisebestimmungen für Reisen mit Ihrem Hund nach:
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Vereinigtes Königreich
- Österreich
- Italien
- Spanien
Darf ich mit meinem Hund nach Belgien reisen?
Wenn Ihr Hund einen europäischen Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und einen registrierten Mikrochip hat, dürfen Sie mit Ihrem Hund nach Belgien reisen.
In Belgien gibt es kein Verbot in Bezug auf die Rasse des Hundes.
Darf ich mit meinem Hund nach Deutschland reisen?
In Deutschland ist es Pflicht, Ihren Hund im Auto sicher zu sichern – etwa mit einem Hundegurt, einer Transportbox oder hinter einem Hundegitter. Lesen Sie mehr dazu in unserem Blog: Autogurtpflicht für Hunde in Deutschland.
Je nach Bundesland können Leinen- oder Maulkorbpflichten gelten. Zudem ist es verboten, mit bestimmten gefährlichen Hunderassen länger als vier Wochen zu verweilen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Für diese Rassen benötigen Sie spezielle Dokumente, z. B. Stammbaum, Impfpass oder einen Nachweis über einen Verhaltenstest. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Zusätzliche Listen mit verbotenen Rassen können auf Landes- oder Gemeindeebene gelten:
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Tosa Inu
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Cane Corso
- u. v. m.
Darf ich mit meinem Hund nach Frankreich reisen?
In Frankreich gelten zwei Kategorien von „gefährlichen“ Hunden:
Kategorie 1 (ohne Stammbaum):
- American Staffordshire Terrier (Pitbulls)
- Mastiff
- Tosa
- Boerboel und Kreuzungen dieser Rassen
Diese sind verboten – auch Transit ist untersagt.
Kategorie 2 (mit anerkanntem Stammbaum):
- American Staffordshire Terrier
- Tosa
- Rottweiler
- Rottweiler-ähnliche Kreuzungen
Diese dürfen unter Bedingungen eingeführt werden: Kurs, Verhaltenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht, Haftpflichtversicherung. Mehr Infos beim französischen Landwirtschaftsministerium.
Darf ich mit meinem Hund ins Vereinigte Königreich reisen?
UK (inkl. Nordirland) ist kein EU-Mitglied mehr. Für Nordirland gelten weiter EU-Regeln.
Ein Tollwut-Titer ist nicht erforderlich. Der Hund muss sicher im Auto transportiert werden (Leine, Box, Gitter).
Folgende Rassen sind verboten:
- Pitbull
- Japanischer Tosa
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- ähnliche Rassen und Kreuzungen
Eine Wurmkur mit Milbemax ist Pflicht (24–120 Std. vor Einreise). Rückreise erfordert Eigentümererklärung (via LICG oder NVWA).
Darf ich mit meinem Hund nach Österreich reisen?
Zusätzlich zu den EU-Regeln gibt es keine bundeseinheitlichen Sonderregelungen. Bezirke können jedoch Leinen- und Maulkorbpflichten oder Rassenvorgaben erlassen. Erkundigen Sie sich beim Sozialministerium.
Darf ich mit meinem Hund nach Italien reisen?
Keine spezifischen Rasseregeln. Maulkorb muss mitgeführt werden. Leinenpflicht in Städten: max. 1,5 Meter.
Darf ich mit meinem Hund nach Spanien reisen?
Haustiere sind in Hotels oft nicht erlaubt. Für diese Rassen gelten strenge Vorschriften:
- Pit Bull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Fila Brasileiro
- American Staffordshire Terrier
- Tosa Inu
- Akita Inu
- Kreuzungen
Gilt auch bei aggressivem Verhalten oder bestimmten Merkmalen. Bedingungen: Leinen- und Maulkorbpflicht, Registrierung, Versicherung (mind. 120.000 €), Gesundheits- und Führungszeugnis. Regeln variieren regional – informieren Sie sich bei der Botschaft.
Fliegen mit gefährlichen Hunderassen
Ob Ihr Hund fliegen darf, hängt ab von:
- Fluggesellschaft
- Zielland
- Hunderasse
Manche Airlines lehnen bestimmte Rassen ab oder erlauben sie nur unter Auflagen (Maulkorb, Spezialbox). Fragen Sie im Voraus nach.
Reisen mit Hunden in Europa
Wie Sie sehen, gibt es viele Dinge zu beachten – besonders bei als gefährlich eingestuften Rassen.
Gehen Sie auf Urlaub? Auf unserer Seite Im Urlaub mit Ihrem Haustier finden Sie alles Wissenswerte – ob Ihr Hund mitkommt oder zu Hause bleibt.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter tierarzt@medpets.at.